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Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Gemeinde Servicezentrum ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Kärntner Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. LGBl.Nr. 63/2004, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ideen4Kaernten.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Das Gemeinde Servicezentrum ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt.

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Unvereinbarkeit mit dem Kärntner Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 63/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
  • Nicht alle Seiten verfügen über valides HTML
  • Nicht alle Elemente verfügen über die erforderlichen Kontraste (1.4.11: Non-text Contrast; 1.4.1: Use of Color)
  • Der Fokus Anzeiger ist bei den Buttons schwer ersichtlich (2.4.7: Focus Visible)
    • Links sind nicht mit einem Underline-Styling gekennzeichnet. Interne und externe Links farblich kenntlich gemacht, zudem sind diese mit Mouseover Underline-Styling gekennzeichnet. (1.4.1: Use of Color)
  • Einige Inhalte der Website www.ideen4kaernten.at  werden über Schnittstellen von der Website www.deine.ideen4kaernten.at implementiert. Dazu finden Sie eine eigene Barrierefreiheitserklärung.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde im Oktober 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, und eine Contentseite.



Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf www.ideen4kaernten.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice des Gemeinde Servicezentrums weiter zu verbessern. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:


Gemeinde-Servicezentrum
Gabelsbergerstraße 5, 9020 Klagenfurt
E gsz@ktn.gde.at
0463 / 55 111-300

Das Gemeinde Servicezentrum wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.


Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten des Gemeinde Servicezentrums können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Kärntner Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch die Gemeinde Servicezentrum  Website (ideen4kaernten.at) beziehen. Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle das Gemeinde Servicezentrum auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.